Resümee der Konferenz „Verhüllungsverbot an österreichischen Volksschulen: Hintergründe, Risiken, Nutzen“

 

Die Konferenz „Verhüllungsverbot an österreichischen Volksschulen: Hintergründe, Risiken, Nutzen“ fand am 12.01.2019 unter großem Interesse eines breiten Publikums sowie der Medien in den Räumlichkeiten der Universität Wien statt. Intention der Veranstaltung war es, einen kontrovers diskutierten Gesetzesantrag aus verschiedenen Perspektiven heraus zu reflektieren, um die diesbezüglich gesellschaftliche Debatte zu versachlichen.

Dazu wurde die Problematik der Verhüllung von Volksschulkindern sowie eines etwaigen Verhüllungsverbotes in einem jeweils theologischen, juristischen, religionspädagogischen sowie  soziopolitischen Panel diskutiert.

Aus theologischer Sicht wurde argumentiert, dass ein Verhüllungsgebot im Gegenwartskontext innertheologisch-kritisch reflektiert werden muss, eine solche Reflexion aber nicht von außen forciert werden sollte.  Eine Kopftuchpflicht vorpubertärer Kinder sei theologisch ohnehin nicht vertretbar. Religiöse Praktiken sollten gemäß den Theolog*innen zwangsfrei erfolgen und von jeglichem elterlichen oder staatlichen Druck ausgenommen sein.

Aus juristischer Perspektive wurde darauf hingewiesen, dass der Gesetzesantrag zwar nicht religionsspezifisch formuliert sei, aber aufgrund kategorischer Ausschlüsse vordergründig das muslimische Kopftuch betreffe. Das Gesetz werde höchstwahrscheinlich durchkommen und sei auch demokratisch vertretbar, doch entspreche dies nicht zwangsläufig den Idealen der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz von Minderheiten. Daher könnten derartige Gesetzesimplementierungen mitunter kontraproduktiv wirken.

Religionspädagogisch war dagegen der Tenor, dass ein mögliches Verhüllungsverbot Volksschüler*innen unter zusätzlichen elterlichen sowie schulischen Druck setzten könnte. Dadurch, dass eine bestimmte Kleidung einerseits von den Eltern als angemessen und andererseits von Staat und Schule als widrig erachtet wird, könne es zu pädagogischen Interferenzen kommen, was das Beheimatungsgefühl von Schüler*innen massiv und längerfristig beeinträchtige. Unabhängig negativer Aspekte von Verhüllungen in Volksschulen gäbe es essenziellere Herausforderungen in den Schulen, die es zu behandeln gelte. Andererseits sei nicht zu verkennen, dass die Verschleierung von Volksschulkindern pädagogisch nicht förderlich- und daher weiterhin ein Thema sei.

In der abschließenden soziopolitischen Podiumsdiskussion wurden diverse Ansichten vertreten. Angefangen von einer Schule als ausschließlich religionsneutralem Raum, bis hin zur Forderung eines intensiveren Dialogs zwischen Regierung und Glaubensgemeinschaft. Relevante Gesetzesvorhaben dürften sich nicht gegen eine bestimmte Minderheit oder Konfession richten. Es wurde mitunter die Frage gestellt, ob die Art und Weise des Umgangs mit der zugrunde liegenden Problematik als zielführend erachtet wird und ob unter den Muslim*innen die Angst herrsche, dass das geplante Verbot lediglich den Anfang einer Serie von Verboten gegen eine bestimmte Minderheit in Österreich konstituiert.

Resümierend verdeutlichte die Veranstaltung die Relevanz für eine interdisziplinäre Auseinandersetzung gesellschaftsrelevanter Fragestellungen in Bezug auf den Islam. Ein vertiefender Dialog zwischen Staat, muslimischen Vertreter*innen und Wissenschaft kann daher in Österreich nicht nur wünschenswert und produktiv, sondern auch notwendig erachtet werden.

Wien, den 17.01.2019, die Organisator*innen